Liebe Engagierte des Berliner Sports,
der Senat hat am 14. Dezember 2021 die Vierte Verordnung über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (4. InfSchMV) beschlossen. Die Regelungen gelten von Samstag, 18. Dezember 2021an bis vorerst 14. Januar 2022 und enthalten für den Sport nur wenige Änderungen:
1. Für die Sportausübung selbst haben sich keine Änderungen ergeben.
2. Änderungen haben sich beim Testszenario ergeben:
Während der Schulferien benötigen auch Schülerinnen und Schüler einen negativen Test, die Vorlage des Schülerausweises genügt in diesem Zeitraum nicht.
Die Absicht, dass nachweislich 3-fach geimpfte („geboosterte“) Personen vom Testnachweis befreit sind, wurde nicht in die Verordnung aufgenommen. Ob und wann dies erfolgen wird, ist derzeit nicht bekannt.
Über weitere Details und Veränderungen halten wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden; den Text der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie in Kürze auf unserer Homepage.
Wir hoffen, trotz der derzeitigen Lage die Sportausübung in dieser Form so lange es geht aufrechterhalten zu können und bitten deshalb alle Sporttreibenden eindringlich, in ihren Vereinen auf die getroffenen Maßnahmen zu achten. Für Ihr Engagement und Ihr Verständnis möchten wir uns schon jetzt herzlich bedanken!
Auf diesem Weg die besten Wünsche für das bevorstehende Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes neues Jahr!
Mit sportlichen Grüßen
Friedhard Teuffel Direktor
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